Kostümregeln im Rollkunstlauf 2026: WeB und Leistungssport verständlich erklärt

Welche Kostümregeln gelten 2026 im Rollkunstlauf? Erfahre, was bei Strass, Pailletten, Fransen und der Befestigung von Verzierungen zu beachten ist und wie sich die Vorgaben für WeB, nationalen Leistungssport und internationale Wettbewerbe unterscheiden.

Kostümregeln Rollkunstlauf
Für die Saison 2026 hat der Deutsche Rollsport- und Inline-Verband e.V. die nationalen Kostümvorgaben weitgehend an die internationalen Regeln von World Skate angepasst. Im nationalen Leistungssport werden die Kostümvorgaben vollständig übernommen.
Für das Wettbewerbskonzept Breitensport gelten sie ebenfalls, jedoch mir zwei ausdrücklich genannten Abweichungen

Doch was bedeutet das konkret für Kürkleider, Bodies, Strass, Pailletten, Fransen und andere Verzierungen?
Hier findest du die wichtigsten Punkte verständlich zusammengefasst.

Was bedeutet DRIV?

Die Abkürzung steht für Deutscher Rollsport- und Inline-Verband e.V. Der DRIV ist der deutsche Dachverband für verschiedene Rollsportarten. Die Sportkommission Rollkunstlauf veröffentlicht unter anderem nationale Regelwerke, Beschlüsse und Mitteilungen für den Rollkunstlauf.

Für die Kostümregeln 2026 ist die Mitteilung 05/2025 der Sportkommission Rollkunstlauf eine wichtige offizielle Quelle. Darin wird erläutert, wie die internationalen Kostümvorgaben von World Skate ab 2026 in Deutschland angewendet werden und welche Abweichungen für das Wettbewerbskonzept Breitensport gelten.

Für welche Disziplinen gelten die Kostümregeln?


Die Kostümvorgaben betreffen grundsätzlich alles, was während eines Wettbewerbs am Körpergetragen wird. Dazu gehören insbesondere  Kostüme für Kürlaufen, Paarlaufen, Inline Artistic, Solo- und Rolltanz, Show und Quartette, Formationslaufen sowie Pflichtlaufen.

Je nach Disziplin gibt es einzelne Unterschiede. Dieser Beitrag konzentriert sich vor allem auf Kürlaufen, Inline Artistic, Paarlaufen sowie Solo- und Rolltanz.

Neue Vorgabe: Das Kostüm muss einteilig gestaltet sein


Neu im internationalen Regelwerk 2026 ist die Vorgabe "constructed as one piece". Das Kostüm muss demnach als ein zusammenhängendes Kleidungsstück konstruiert sein.

Eine Kombination aus Hose und Body kann weiterhin zulässig sein, wenn der Body selbst einteilig gearbeitet ist. Ob eine konkrete Ausführung den Vorgaben entspricht, wird im Einzelfall von den zuständigen Wertungsrichtern beurteilt.

Für die Planung eines neuen Rollkunstlaufkostüms ist es deshalb sinnvoll, die Konstruktion bereits beim Entwurf eindeutig und regelkonform anzulegen.

Transparente und hautfarbene Stoffe

Bei transparenten und hautfarbenen Stoffen ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Die ergänzende Kleiderordnung des DRIV enthält hierzu unterschiedliche Erläuterungen für weibliche und männliche Teilnehmende.

Die folgenden Vorgaben gelten unabhängig vom Alter auch für Kinder und Jugendliche.

Bei weiblichen Teilnehmenden müssen Brustbereich, Hüften, Intimbereich und Gesäß blickdicht bedeckt sein. Transparente Stoffe und unbedeckte Haut sind an den Armen einschließlich der Hände, an den Beinen, an den Schultern einschließlich Ausschnitt und Hals sowie am Rücken oberhalb der Taille zulässig.
Hautfarbener blickdichter Stoff darf in diesen Bereichen sowie zusätzlich zwischen Brust und Taille verwendet werden.

Bei Herren dürfen transparente Stoffe nur an den Armen einschließlich der Hände sowie an den Schultern einschließlich Ausschnitt und Hals eingesetzt werden.
Das Kostüm darf nicht ärmellos sein und der Halsausschnitt nicht tiefer als acht Zentimeter unterhalb des Schlüsselbeins reichen.
Das Oberteil muss so mit der Hose verbunden sein, dass Taille und der darüberliegende Bereich auch während des Laufens bedeckt bleiben.
Hautfarbene Stoffe dürfen nicht den Eindruck von Nacktheit erwecken.

Die aktuelle Kostümregelung für 2026 ist geschlechtsneutraler formuliert. Danach müssen Kostüme dezent, würdevoll und für den sportlichen Wettkampf geeignet sein und dürfen keinen Eindruck von Nacktheit erwecken. 
Da die konkrete Beurteilung im Einzelfall durch das Wertungsgericht erfolgt, empfiehlt sich bei ungewöhnlichen Schnittführungen eine vorherige Abstimmung mit der Trainerin, dem Trainer oder dem zuständigen Verein.



Angemessen, sportlich und passend zur Musik


Das Kostüm soll zum Charakter der Musik passen und für einen sportlichen Wettbewerb geeignet sein. Es darf keinen Eindruck von Nacktheit erzeugen und nicht unangemessen schrill oder theatralisch wirken.

Da einige Formulierungen einen gewissen Beurteilungsspielraum lassen, kann bei außergewöhnlichen Entwürfen eine vorherige Abstimmung mit der Trainerin, dem Trainer oder den zuständigen Stellen sinnvoll sein.

Gelten die Kostümregeln auch im Training?


Nach dem offiziellen Regelwerk gelten die Kostümbestimmungen grundsätzlich auch für Trainingskostüme. Das Trainingsoutfit muss lediglich nicht zum Charakter der Musik passen.

Im alltäglichen Training des eigenen Vereins werden diese Vorgaben erfahrungsgemäß meist nicht in gleicher Weise kontrolliert wie bei einem Wettbewerb.
Wichtig können sie jedoch bei überregionalen Trainingscamps, Kadermaßnahmen, offiziellen Lehrgängen oder anderen verbandlichen Veranstaltungen werden.

Für solche Termine empfiehlt es sich deshalb, vorsichtshalber regelkonforme Trainingskleidung mitzunehmen. Bei Unsicherheit sollte vorab bei der verantwortlichenTrainerin, dem Trainer oder dem Veranstalter nachgefragt werden.

Strasssteine, Schmucksteine und Pailletten


Im internationalen Wettbewerb und im nationalen Leistungssport dürfen Strass- und Schmucksteine verwendet werden, wenn sie in keiner Abmessung größer als 4mm sind.

Sämtliche Strasssteine und anderen dekorativen Verzierungen müssen fest mit dem Stoff vernäht sein. Eine ausschließlich geklebte Befestigung erfüllt diese Vorgabe im internationalen und nationalen Leistungssport nicht.

Pailletten sind grundsätzlich in jeder Größe erlaubt. Da das Regelwerk jedoch für sämtliche dekorativen Verzierungen eine feste Vernähung verlangt, müssen auch sie im internationalen und nationalen Leistungssport sicher angenäht werden.

Löst sich ein Bestandteil des Kostüms und fällt während des Wettbewerbs ab, kann dies einen Abzug zur Folge haben. Eine sichere Verarbeitung ist deshalb nicht nur für die Haltbarkeit, sondern auch für die Wertung wichtig.

Was bedeutet WeB?


Die Abkürzung WeB steht für "Wettbewerbskonzept Breitensport".
Dabei handelt es sich um ein nationales Wettbewerbskonzept im deutschen Rollkunstlauf. Es ist vom nationalen Leistungssport und von internationalen Wettbewerben zu unterscheiden.

Welche Regeln für eine Läuferin gelten, hängt daher nicht allein von der Disziplin ab. 
Entscheidend ist auch, ob sie in einem Wettbewerb nach dem WeB, im nationalen Leistungssport  oder International startet.

Eltern und Läuferinnen sollten dies vor der Bestellung oder Anfertigung eines Kostüms mit dem Verein beziehungsweise der Trainerin oder dem Trainer klären.

Besonderheiten der Kostümregeln im WeB 2026


Auch für Wettbewerbe nach dem WeB gelten 2026 grundsätzlich die internationalen Kostümvorgaben.
Der DRIV nennt für das Wettbewerbskonzept Breitensport jedoch zwei ausdrückliche Abweichungen:

1. Alle Bestandteile ds Kostüms müssen sehr sicher befestigt sein. Im WeB dürfen sie dafür angenäht oder verklebt werden.

2. Federn und Fransen sind im WeB zulässig, sofern sie dafür sicher befestigt sind und keine Gefahr darstellen.

Damit dürfen im WeB beispielsweise geklebte Strasssteine verwendet werden, wenn sie in keiner Abmessung größer als 4 mm und sehr sicher befestigt sind.

Im internationalen und nationalen Leistungssport reicht eine ausschließlich geklebte Befestigung dagegen nicht aus. Dort müssen dekorative Verzierungen fest angenäht sein.

Ob die beiden besonderen WeB-Regelungen auch 2027 bestehen bleiben, soll laut DRIV Ende 2026 bekannt gegeben werden.

Federn und Fransen


Im nationalen Leistungssport und bei internationalen Wettbewerben gelten Federn und Fransen in den betreffenden Disziplinen grundsätzlich als theatralische Elemente und können zu einen Abzug führen.

Für Wettbewerbe nach dem WeB besteht 2026 dagegen eine ausdrückliche Ausnahme: Federn und Fransen sind erlaubt, wenn sie sicher befestigt sind und keine Gefahr für die Läuferin oder andere Teilnehmende darstellen.

Vor einer Bestellung sollte deshalb immer geklärt werden, in welchen Wettbewerbssystem und in welcher Disziplin das Kostüm eingesetzt wird.


Accessoires, Requisiten und Körperbemalung


Im Kürlaufen, Inline-Artistic, Paarlaufen sowie Solo- und Rolltanz sind Accessoires und Requisiten jeglicher Art nicht erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Hüte, Stöcke, Schirme, Taschen oder andere lose Gegenstände, die während der Darbietung getragen oder verwendet werden.
Für Show, Quartette, Formationslaufen gelten teilweise abweichende Vorgaben.

In diesen Disziplinen gilt auch das Bemalen von Körperteilen als Showelement und ist nicht zulässig.

Kleine, fest mit dem Kostüm verbundene Gestaltungselemente müssen sicher befestigt sein und dürfen weder die Läuferin noch andere Teilnehmende gefährden.

Logos, Marken und geschützte Motive


Nach den Kostümregeln dürfen Kostüme aller Disziplinen sowie Requisiten im Showbereich keine urheberrechtlich geschützten Logos, Marken sowie religiösen oder politischen Abbildungen, Symboliken, Zeichen oder Botschaften enthalten.
Verbandslogos sind zulässig.
Unabhängig von den Sportregeln, dürfen fremde Figuren, Designs und andere geschützte Motive außerdem nicht ohne die erforderlichen Nutzungsrechte übernommen werden.

Welche Folgen kann ein Regelverstoß haben?


Entspricht ein Kostüm nicht den geltenden Vorgaben, kann dies zu einem Punktabzug führen. Nach den veröffentlichten DRIV-Regelungen wird ein Verstoß gegen die Kostümregeln mit einem Abzug von 1,0 Punkten geahndet.

Zusätzlich können sich lose Kostümteile, Steine oder andere Verzierungen lösen und dadurch die Läuferin oder weitere Teilnehmende gefährden. Eine sichre Verarbeitung ist deshalb nicht nur für die Wertung, sondern vor allem für die Sicherheit wichtig.

Bei Unsicherheiten sollte das geplante Kostüm rechtzeitig vor einem Wettbewerb mit der Trainerin, dem Trainer oder dem zuständigen Verein abgestimmt werden.

Checkliste für die Kostümplanung


Vor der Bestellung oder Anfertigung eines Rollkunstlaufkostüms sollten folgende Punkte geklärt werden:

  • In welcher Disziplin startet die Läuferin?
  • Erfolgt der Start im WeB, im nationalen Leistungssport oder bei einem internationalen Wettbewerb?
  • Ist das Kostüm als zusammenhängendes Kleidungsstück gestaltet?
  • Sind alle erforderlichen Körperbereiche bedeckt und werden transparente Stoffe entsprechend den für das jeweilige Kostüm geltenden Vorgaben eingesetzt?
  • Sind alle Steine, Pailletten und sonstigen Verzierungen entsprechend dem geltenden Regelwerk befestigt?
  • Sind Strass- und Schmucksteine in jeder Abmessung höchstens 4mm groß?
  • Sind Federn und Fransen für die betreffende Wettbewerbskategorie zulässig?
  • Enthält das Kostüm lose Accessoires, Requisiten oder rechtlich geschützte Logos und Motive?
  • Wurde das Kostüm rechtzeitig mit der Trainerin, dem Trainer oder dem Verein abgestimmt?

Individuelle Beratung und Maßanfertigung


Als erfahrene Kürkleid-Schneiderin und ehemalige Rollkunstlauftrainerin verbinde ich bei meinen Maßanfertigungen Gestaltung, Bewegungsfreiheit und sichere Verarbeitung.
Dabei berücksichtige ich die Angaben zur Disziplin und Wettbewerbskategorie, die mir bei Bestellung mitgeteilt werden.

Die endgültige Verantwortung für die Auswahl des regelgerechten Kostüms liegt bei der Läuferin beziehungsweise ihrem Erziehungsberechtigten. Da sich Regeln ändern können und ihre Anwendung von Wettbewerb und Disziplin abhängt, sollte das Kostüm vor dem Einsatz zusätzlich mit der Trainerin, dem Trainer oder dem Verein abgestimmt werden.

Offizielle Quelle und Aktualität


Grundlage dieses Beitrags ist die Mitteilung 05/2025 des Deutschen Rollsport- und Inline-Verbandes e.V. zur Kostümregelung 2026. Die vollständigen und verbindlichen Vorgaben findest du auf der offiziellen Internetseite des DRIV:

https://www.rollkunstlauf-driv.de/aktuelles/detail/news/mitteilung-05-2025

Ergänzend wurde das DRIV-Rundschreiben 2020-02 zur Kleiderordnung und zur Verwendung transparenter und hautfarbener Stoffe berücksichtigt:

https://www.rollkunstlauf-driv.de/fileadmin/rollkunstlauf-driv/documente/regelwerk/Mitteilungen/2020_02_Rundschreiben_SK.pdf

Dieser Beitrag wurde am 2. September 2026 nach bestem Wissen erstellt und dient der verständlichen Orientierung. Maßgeblich sind stets die aktuell veröffentlichten Regelwerke und Mitteilungen des DRIV beziehungsweise der für den Wettbewerb zuständigen Organisation.
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